Neuer Prozess um “Scharia-Polizei” startet in Wuppertal – DW – 05/20/2019

nrwheute
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Der Prozess gegen sieben mutmaßliche Mitglieder einer selbsternannten “Scharia-Polizei” Bürgerwehrgruppe begann am Montag in der westlichen Stadt Wuppertal. Die Männer wurden 2016 freigesprochen, aber der Fall wird nun erneut verhandelt, nachdem im letzten Jahr ein höheres Gericht das Urteil aufgehoben hat.

Die Angeklagten sollen 2014 in Wuppertal in orangefarbenen Westen patrouilliert haben, auf denen “Sharia Police” stand. Sie werden beschuldigt, Muslimen Flugblätter ausgeteilt zu haben, in denen ein “Schariakontrollierter Bereich” verkündet wurde und sie aufgefordert wurden, Drogen, Alkohol, Glücksspiel, Bordelle, Musik und Pornografie zu meiden.

Die Männer wurden angeklagt, gegen ein Verbot des Tragens von Uniformen verstoßen zu haben oder Beihilfe geleistet zu haben und könnten bei einer Verurteilung bis zu zwei Jahren Gefängnis drohen. Die Gerichtsunterlagen beschreiben sie als Mitglieder der “Salafistenszene” und behaupten, dass ihr Hauptziel darin bestand, das demokratische Rechtssystem Deutschlands durch die Scharia zu ersetzen.

Während des ersten Prozesses 2016 entschieden Richter des Amtsgerichts Wuppertal, dass es keinen Grund gebe, die Männer wegen der Uniformen zu bestrafen, da kein Beweis dafür vorliege, dass sie beabsichtigt hätten, gegen das Gesetz zu verstoßen. Im Januar 2018 kritisierte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Entscheidung des unteren Gerichts und ordnete eine Wiederaufnahme des Verfahrens an.

Der Rechtsanwalt und Islamwissenschaftler Mathias Rohe sagte, dass das Gericht richtig gehandelt habe, um mögliche Einschüchterung von Muslimen und Nicht-Muslimen durch die Gruppe zu vermeiden. Rohe erklärte, dass aufgrund des fallspezifischen islamischen Rechts in erster Linie die muslimische Bevölkerung des Landes betroffen wäre.

Der mutmaßliche Rädelsführer der Wuppertaler Scharia-Patrouille, Sven Lau, soll als Zeuge in dem Fall aussagen. Lau wurde kürzlich nach dem Verbüßen von zwei Dritteln seiner 5 1/2-jährigen Haftstrafe wegen Unterstützung terroristischer Handlungen aus dem Gefängnis entlassen.

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